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Alt 14.11.2009, 07:40
Lurchi Lurchi ist offline
Boardneuling
 
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AW: Rechnungsprüfung im Verwaltungsbeirat

Es spielt überhaupt keine Rolle von wieviel Personen die Abrechnung geprüft wurde. Wenn die Eigentümergemeinschaft der Abrechnung zustimmt obwohl sie nicht genehmigungsfähig war, dann kann man nur eine Anfechtungsklage einreichen.Es wäre aber unsinnig eine Anfechtungsklage einzureichen wenn nicht feststeht oder bewiesen werden kann dass der Mangel der Abrechnung dadurch zustande gekommen ist weil der 3. Beirat an der Prüfung nicht beteiligt war.

MfG
Lurchi
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