
13.10.2009, 13:50
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2007 Alter: 44
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| AW: Maklergebühren Zitat: |
Zitat von Neukölner Angenommen der die Vertragsgeltung zwischen V und M war 01.01.XX bis 30.09.XX, und der Besichtigungstermin ist am 15.10.XX, dann ist die Provisionszahlung nicht gerechtfertigt, oder? | Hast Du gelesen, was ich geschrieben habe?
Wann erhielt der K zum ersten Mal eine Mail, eine Brieftaube, ein Schreiben, ein Telefonat oder sonst eine Nachricht, dass ein Haus zu erwerben wäre, vom M?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein
Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |