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Alt 13.10.2009, 13:39
Neukölner Neukölner ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2009
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AW: Maklergebühren

Danke für die Antwort!

Zum Thema:

"Völlig richtig. Aber die Bestandteile des abgelaufenen Vertrags müssen eingehalten werden. Ein K, der vom Makler während der Vertragsgeltung den Nachweis kriegt, muss die Provision zahlen (bzw. der V, wenn das so vereinbart ist)."

Angenommen der die Vertragsgeltung zwischen V und M war 01.01.XX bis 30.09.XX, und der Besichtigungstermin ist am 15.10.XX, dann ist die Provisionszahlung nicht gerechtfertigt, oder?

Danke
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