Einzelnen Beitrag anzeigen

  #10 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 13:54
marki78 marki78 ist offline
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 180
100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (180 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Grundstückskaufvertrag

Zitat:
Zitat von chrizzx
würde hier auch § 98 bgb greifen? bin mir da unsicher, ob man die obstwiese und die dafür vorhandenen arbeitsgeräte als landwirtschaftliches gut ansehen kann.
Ein Landgut hat nichts mit einem einzelnen Grundstück zu tun.
Hier geht es darum, dass jemand einen laufenden landwirtschaftlichen Betrieb "als ganzes" übernimmt.
Mit Zitat antworten