
23.09.2009, 13:54
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| AW: Grundstückskaufvertrag Zitat: |
Zitat von chrizzx würde hier auch § 98 bgb greifen? bin mir da unsicher, ob man die obstwiese und die dafür vorhandenen arbeitsgeräte als landwirtschaftliches gut ansehen kann. | Ein Landgut hat nichts mit einem einzelnen Grundstück zu tun.
Hier geht es darum, dass jemand einen laufenden landwirtschaftlichen Betrieb "als ganzes" übernimmt. |