
23.09.2009, 13:48
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| Aktives Mitglied | | Registriert seit: Apr 2008
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| AW: Grundstückskaufvertrag Danke für den Link.
Aber gerade dieser Link hat mich hinsichtlich meiner ursprünglichen Auffassung ins zweifeln gebracht, weil hier "Landwirtschaftliche Geräte" aufgeführt sind.
Eine Begründung, warum es sich für DIESES EINE BESTIMMTE GRUNDSTÜCK nicht um Zubehör handelt, könnte z.B. sein, weil das Erntewerkzeug nicht eindeutig Zubehör dieses einen Obstbaumgrundstückes sein muss.
Verdeutlicht an einem Beispiel wäre dies, angenommen, der Alteigentümer hat in der näheren Umgebung noch weitere Obstbaumgrundstücke, lagert jedoch das Werkzeug nur auf dem betreffenden Flurstück (weil dort nunmal ein Schuppen steht).
Hier wird für mich deutlich, dass das Zubehör nicht an dieses eine Grundstück gebunden ist, sondern nur dort aufbewahrt wird. |