Thema: W E G
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Alt 18.06.2004, 09:47
Koslowski Koslowski ist offline
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Ich stell die Frage mal anders rum, weil es mir um was anderes geht : Die Abrechnungen waren lange Jahre fehlerhaft, niemand hat das bemerkt, es war auch keinesfalls absichtlich, jetzt die Frage: Wenn ein Eigentümer auf die Idee kommt und verlangt Rückzahlung für all die Jahre, gibt´s darauf einen Anspruch?
1. Es könnte verjährt sein und 2. Die vierwöchige Einspruchsfrist für die jeweiligen Abrechnungen war auch jedesmal abgelaufen ohne Einspruch.
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