
14.06.2004, 22:30
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| Boardneuling | | Registriert seit: Jun 2004
Beiträge: 5
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Wenn der Fehler zu deinen Gunsten ist, hast du Glück gehabt. Die erste Rechnung ist mit Sicherheit verjährt (Verjährungsfrist bis 2002 waren zwei Jahre ab 2003 sind es drei Jahre). Aber ich bin leider kein Jurist oder Jurastudent und hab mein Abi auf einer kaufmännischen Schule gemacht.
FeuerSalamander |