
12.06.2009, 16:23
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag Immobilie Zitat: |
Zitat von Tita Wie sieht die Regelung bei der Schadensersatzpflicht aus bei Rücktritt von einem noratiell geschlossenen Kaufvertrag, wenn im Vorvertrag eine Zahlung von 1,5% des Kaufpreises bei Nichterfüllung vereinbart wurde? | Wenn im Notarvertrag keine Rücktrittsbedingungung vereinbart war, gibt es eigentlich auch keine Möglichkeit. Die 1,5% beziehen sich auf den Vorvertrag (was immer das war).
Wer will denn warum zurücktreten? |