
04.06.2009, 11:29
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
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| AW: Maklergebühren Zitat: |
Zitat von Pladde Weil es ein Urteil des BGH zur Maklerprovision usw bei Verflechtung gilt wo steht dass wenn sie davon wusste und trotzdem die Provision/Courtage oder Ähnliches gezahlt hat sie es nicht zurück verlangen kann weil sie sich damit mit dieser Verflechtung einverstanden erklärt hat.... Somit bräuchte sie theoretisch so oder so gar nicht weiter zu fragen  | Ist doch egal, die Nichte fällt nicht unter die "Verflechtung"! |