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Alt 04.06.2009, 11:29
schielu schielu ist offline
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AW: Maklergebühren

Zitat:
Zitat von Pladde
Weil es ein Urteil des BGH zur Maklerprovision usw bei Verflechtung gilt wo steht dass wenn sie davon wusste und trotzdem die Provision/Courtage oder Ähnliches gezahlt hat sie es nicht zurück verlangen kann weil sie sich damit mit dieser Verflechtung einverstanden erklärt hat.... Somit bräuchte sie theoretisch so oder so gar nicht weiter zu fragen
Ist doch egal, die Nichte fällt nicht unter die "Verflechtung"!
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