
06.06.2004, 16:51
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| Boardneuling | | Registriert seit: Jun 2004
Beiträge: 5
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Wenn du (Privat) mit einem Bauunternehmen, . . . (Kaufmann nach HGB) einen Vertrag abgeschossen hast, ist die Rechung nach neuem Recht in drei Jahren verjährt. Hast du allerdings etwas von einem anderen "Privatmann" gemacht, dann erst nach 30 Jahren. Außer es wird eine Stundung vereinbart, kanns noch länger gehen.
Ich bitte um Korrektur, wenn's falsch ist
Viele Grüße,
FeuerSalamander |