Hallo,
was K und V in ihrem
Kaufvertrag schreiben, hat keine Auswirkung auf den
Vertrag zwischen M und K, der ja vorher schon geschlossen war, zumal die Aussage de Fakto falsch ist.
Die Dienstleistung, die ein Makler zu erbringen hat, ist das Zusammenbringen von V und K und diese berechtigt ihn, dafür Geld zu nehmen, wenn V und K einen Kaufvertrag abschließen.
Es reicht also, wenn K von M nur eine Telefonnummer von V genannt bekommt, ohne dass sie sich je begegnen.
Zitat:
|
warum Makler dann normalerweise bei Besichtigung einen Nachweis über die diese vom potentiellen Käufer unterschreiben lassen?!
|
Dass sich Makler eine Besichtigung quittieren lassen, könnte z.B. den Nachweis erleichtern, mehr aber auch nicht, notwendig ist das auf jeden Fall nicht.
Ich hatte schon einige Besichtigungen von Objekten über Makler, ich habe dabei nie einen Makler zu Gesicht bekommen und unterschrieben habe ich auch nichts, in den Fällen reichte es, dass ich die Adress des Objektes vom Makler genannt bekam, keiner der Verkäufer hatte übrigens einen Vertrag mit dem jeweiligen Makler, manche waren ziemlich erstaunt, woher ich die Adresse hatte ...
Im Zweifel, also wenn K nicht zahlt und M klagt (davon kann man ausgehen) muss M beweisen, dass der Kontakt durch ihn zustandegekommen ist.
Sagen K und V übereinstimmend aus, dass sie sich schon vorher gekannt haben und K auch vom Verkauf des Objektes wußte, dann geht M leer aus.
Dies würde aber den Strafbestand der Falschaussage und des Betruges erfüllen.
Und wenn K und V da auch nur leichte Zweifel aufkommen lassen, gewinnt M den
Prozess und K und V haben beide noch ein Strafverfahren anhängig.
Alle Angaben, noch immer, ohne Gewähr.
Gruß
Huutsch