
18.08.2005, 09:23
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| V.I.P. | | Registriert seit: Dec 2004 Ort: Badener in Stuttgart
Beiträge: 1.346
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| AW: Eigentümerparkplatz Bei uns in BaWue (kann auch Gemeinderegelung sein) ist es zumindest so, dass Neubauten pro Wohneinheit 1,4 Parkplätze nachweisen müssen. Das würde auch mit den 6 Parkplätzen bei 4 Wohnungen übereinstimmen, könnte also ähnlich sein.
Über die Verwendung dieser Parkplätze entscheidet die Eigentümergemeinschaft, die aber nun in der Verkaufsphase nur aus dem Bauträger besteht. Im Kaufvertrag bzw. der Teilungserklärung müsste das alles ja geregelt sein, wer wieviel Anteil am Gemeineigentum besitzt.
Es kann also durchaus sein dass zwei der Wohnungen auch über zwei Parkplätze verfügen. |