
12.03.2009, 14:13
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
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| AW: EBK soll ausgebaut werden Zitat: |
Zitat von Susi 1 Angenommen 4 Wochen später, erhalten die Verkäufer einen anwaltlichen Brief , indem die Käufer behaupten, man hätte die EBK widerrechtlich ausgebaut und verlangen 3000 Schadensersatz. was nun ? | Selbst zum Anwalt gehen. Es wird regional unterschiedlich gesehen, ob Einbauküchen zum mitverkauften Zubehör zählen. Üblicherweise steht sowas auch im Kaufvertrag. Eine Vereinbarung muss natürlich bewiesen werden. Auch müsste der Zeitwert bewiesen werden! |