
12.03.2009, 13:58
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
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| AW: Mieteinnahme p. a. Zitat: |
Zitat von comet 11 plus A kauft für 199.000 Euro ein Haus mit rd. 15.663 Euro p. a. Mieteinnahmen. Als A nach 2 Jahren den 2 Mietern des Hauses die Nebenkostenabrechnung vorlegt, stellt sich heraus, dass der Hausverkäufer (laut Mietvertrag) die Kosten für Müllabfuhr, Straßenreinigung u. u. u. selbst bezahlt, d. h. nicht umgelegt hatte.
Kann A den Betrag, welchen er seinen Mietern erstattet, dem Hausverkäufer in Rechnung stellen um auf die 15.663 Euro p. a. | Nein, kann er nicht insbesondere dann nicht, wenn der Mietertrag nicht ausdrücklich im Kaufvertrag zugesichert war. Aber wo ist das Problem? Wenn diese Kosten in den Mietverträgen als Betriebskosten umlagefähig aufgeführt sind, kann A sie jederzeit an die Mietern weitergeben! |