
12.03.2009, 00:56
|
| Boardneuling | | Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 5
| |
| Mietzahlung bis Eintragung im Grundbuch? Angenommen, ein Haus wurde verkauft. Verkäufer steht noch bis Juli 2009 im Grundbuch als Eigentümer. Käufer bewohnt seit Mitte Januar 2009 das Haus. Die Gemeindesteuern werden bis zur endgültigen Eintragung in das Grundbuch vom Verkäufer bezahlt. Die Kaufpreiszahlung erfolgte laut Vertrag im Januar. Könnte der Verkäufer eine Art Nutzungsentschädigung oder Miete bis zur endgültigen Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch verlangen ? |