
06.03.2009, 20:40
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2006 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
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| AW: Fragen zum Grundbucheintrag Zitat: |
Zitat von dartspieler wundert mich dass eine bank das so zulässt. ich gehe jetzt mal davon aus, dass die personen bei der selben bank sind.
ansonsten sieht es anders aus: dann wird jede bank verlangen, dass der jeweilige kreditnehmer auch im grundbuch steht. | ??? Das ist der Bank egal! Da die Forderung der Bank durch die Eintragung im Grundbuch gesichert ist, hat sie ihre Sicherheit und kann diese ggf. auch verwerten (zwangsversteigern). Dabei spielt es keine Rolle, wer als Eigentümer eingetragen ist. Zitat: |
kommt dann darauf an ob die banken damit einverstanden sind und das könnte probleme geben. denn wenn ein schuldner aus irgendeinem grund nicht mehr bezahlen kann, dann darf die bank ja kein halbes haus verkaufen. die andere hälfte würde dann ja noch dem weiter zahlenden gehören.
| Es ist richtig, dass die Bank kein Haus verkaufen kann, denn das kann nur der Eigentümer.
Die Bank kann aber das gesamte Haus versteigern lassen. |