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Alt 17.08.2005, 08:17
Huutsch Huutsch ist offline
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AW: Maklercourtage ohne Vertrag?

Hallo,

der Vertrag ist nicht zwischen M und V entstanden sondern zwischen M und K.
Dabei ist unerheblich ob V jemals den Auftrag an M erteilt hat, die Immobilie zu verkaufen oder welche Arbeit sich M mit dem Verkauf der Immobilie gemacht hat.
Es sähe vielleicht anders aus, wenn V bei der Nachfrage von M darauf bestanden hätte den Verkauf ohne M zu machen (Dann wäre die Mitteilung von M an K vielleicht sowas wie "Nachbarschaftshilfe"), das ist aber nicht der Fall.

Da K durch M von der Immobilie erfahren hat, und K mit V einig geworden ist, ist auch ein rechtsgültiger Vertrag zwischen K und M zustande gekommen und es steht M somit die Courtage zu.
Nirgendwo steht, dass M, für die Gültigkeit dieses Vertrages ein Expose anfertigen und übergeben muss oder dass M überhaupt wissen muss, wie das Haus von innen aussieht.
Ich weiß nicht einmal ob K das einfordern kann, weil beim Vertragsschluß (das war das Gespräch zwischen K und M als M die Besichtigung der Immobilie angeboten hat und K zugestimmt hat) wurde nichts weiter vereinbart, außer (Grundlage für solche Verträge), dass sich K und V handelseinig werden.

Ich hoffe ich habe das richtig erklärt.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
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