
24.02.2009, 12:55
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
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| AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück Zitat: |
Zitat von CruNCC Sondernutzungsrechte gibt es nur bei Wohnungseigentum! | Jetzt häng`Dich mal nicht so an dem Begriff auf! Hier ist die Situation gefragt ob auf einem Grundstück, das sich in Gesamthandseigentum/Bruchteilseigentum befindet, für einen Dritten ein Nutzungsrecht begründet werden kann. Dazu bedarf es allerdings der Zustimmung aller Eigentümer. Gooooogle hilft wirklich, wenn unter dem richtigen Begriff (Gesamthandseigentum/Bruchteilseigentum) gesucht wird!
Das Bruchteilseigentum ist in den §§ 1008-1011 BGB geregelt. Die Vorschriften über die Bruchteilsgemeinschaft ergeben sich aus den §§ 741 ff. BGB. Das Bruchteilseigentum ist pfändbar. Es ist die Grundlage des Wohnungseigentums, wo das Sondereigentum an der Wohnung mit einem Miteigentumsanteil verbunden ist. |