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Alt 18.02.2009, 16:59
Van Nille Van Nille ist offline
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AW: Bei Wohnungskauf übernahme des Guthabens vom Nebenkostenkonto

Zitat:
Zitat von schielu
Die Instandhaltungsrücklage stellt ein gesamthänderisch gebundenes Vermögen dar. Der Anteil am Rücklagevermögen geht bei Veräußerung des Wohnungseigentums auf den Erwerber über. Ein Anspruch auf Auszahlung des anteiligen Rücklagevermögens besteht für den ausscheidenden Eigentümer nicht. Auch kein Verrechnungsanspruch!

Es steht dem Veräußerer aber frei die Wohnung für 10.000 € mehr zu verkaufen, wenn die Balkone die nächste Woche montiert werden sollen bereits ausfinanziert sind. Das hat mit der Instandhaltungsrücklage direkt nichts zu tun!
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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