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Alt 18.02.2009, 16:29
schielu schielu ist offline
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AW: Bei Wohnungskauf übernahme des Guthabens vom Nebenkostenkonto

Zitat:
Zitat von Van Nille
Sollte die Instandhaltungsrücklage ausnahmmsweise besonders gut ausgestattet sein, weil umfangreiche Modernisierungen anstehen, so müsste dies über den Kaufpreis realisiert werden, da der Erwerber eine Immobilie mit noch nicht erfolgten, aber bereits ausfinazierten Modernisierungen erwirbt.
Die Instandhaltungsrücklage stellt ein gesamthänderisch gebundenes Vermögen dar. Der Anteil am Rücklagevermögen geht bei Veräußerung des Wohnungseigentums auf den Erwerber über. Ein Anspruch auf Auszahlung des anteiligen Rücklagevermögens besteht für den ausscheidenden Eigentümer nicht. Auch kein Verrechnungsanspruch!
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