Einzelnen Beitrag anzeigen

  #2 (permalink)  
Alt 10.08.2005, 09:00
Huutsch Huutsch ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 1.119
85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)  
AW: Maklergebühren ohne Tätigkeit fällig?

Hallo,

Ich denke, der Makler hat nur einen Anspruch, wenn A mit ihm ein "Exclusiv-Vertrag" gemacht hat.
Ich weiß das Makler das gerne versuchen, aber dass es eigendlich unüblich ist, wenn A soetwas gemacht hätte, weil es für A von Nachteil ist (er selber darf den Verkauf nicht mehr privat vornehmen, bzw. müsste dann trotzdem den Makler bezahlen, A dürfte auch keinen anderen Makler mehr kontaktieren.)

Wenn der Verkauf ohne den Makler zustandegekommen ist (weil der in Urlaub war, ist das wohl so) und wenn A keinen "Exclusiv-Vertrag" unterschrieben hat, (eigendlich muss der Verkäufer nie etwas beim Makler unterschreiben, wenn er was unterschrieben hat, sollte er das dringend überprüfen) dann geht der Makler auch leer aus.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
Mit Zitat antworten