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Alt 02.02.2009, 19:22
CruNCC CruNCC ist offline
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AW: Notarvertrag - Bezugnahme, Verweis, Beifügung

Der Notar kann nicht auf die Baugenehmigung Bezug nehmen, wennd diese nicht vorliegt.
Ich kenne es so, dass die Pläne beigefügt werden und erst gezahlt werden muss, wenn die Baugenehmigung vorliegt.

Hier kommt es auf den genauen Wortlaut des Vertrages an, das würde hier den Rahmen sprechen. Ich würde empfehlen, den Notar zu kontaktieren und/oder ggf. einen Anwalt einzuschalten.
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