
02.02.2009, 13:45
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| AW: Abstimmungsrecht Das Gericht wird dir in diesem Fall aber wohl nichts nützen.
Denn die Beschlussanfechtungsklage würdest du wohl nur dann gewinnen, wenn sich durch die korrekte Zählung des Abstimmungsergebnisses auch der Beschluss ins Gegenteil verkehrt hätte.
Wenn die falsche Zählung 6:9 ergeben hat und die korrekte 7:8 ergeben hätte, würdest du die Anfechtungsklage verlieren.
Also: Jetzt nur einmal tief durchatmen und zu Beginn künftiger Versammlungen dann immer selbst die schriftlichen Vollmachten beim Versammlungsleiter kontrollieren!
MfG
Wohni |