
02.02.2009, 11:48
|
| Boardneuling | | Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 8
| |
| AW: Abstimmungsrecht Zizat:Entscheidend ist dagegen, ob die Auszählung bei der Abstimmung korrekt war und ob evtl. vorhandene (weisungsgebundene oder freie?) Vollmachten richtig eingesetzt und gezählt worden sind.
Daß die Auszählung bei der Abstimmung nicht korrekt war ,eine ja-stimme wurde als nein-Stimme gezählt , haben wir nach der Verkündung des Abstimmungsergebnisses bemerkt. Also einzige was bleibt ist Amtsgericht. |