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Alt 08.08.2005, 08:21
Huutsch Huutsch ist offline
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AW: Eigentümergemeinschaft, Grundstück herrenlos melden,ohne Miteigentümer zu informieren

Hallo,

ich habe keine Ahnung, aber ich würde vermuten, hier gilt auch die Gemeinschaft vorrangig, d.h. der Einzelne kann seinen Anteil nicht einfach loswerden, er müßte ihn wohl mit Zustimmung der anderen herrenlos melden oder den anderen Anteilseignern übereignen.

das ist aber nur mein Rechtsgefühl, also ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
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