
16.10.2008, 15:43
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
| |
| AW: Aufschiebende Wirkung bei Anfechtung eines Beschlusses Zitat: |
Zitat von berlinbummel Also wenn ich das jetzt richtig interpretiere, ist die Aussage der Verwaltung, dass der Beschluss bis zur rechtskräftigen Anfechtung Gültigkeit hat, richtig. Und das A dem Inhalt des Beschlusses nach die SU erst einmal zu zahlen hat. | Ja, leider ist es so. Der Verwalter muss auch dem B. folgen! |