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Alt 16.10.2008, 15:43
schielu schielu ist offline
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AW: Aufschiebende Wirkung bei Anfechtung eines Beschlusses

Zitat:
Zitat von berlinbummel
Also wenn ich das jetzt richtig interpretiere, ist die Aussage der Verwaltung, dass der Beschluss bis zur rechtskräftigen Anfechtung Gültigkeit hat, richtig. Und das A dem Inhalt des Beschlusses nach die SU erst einmal zu zahlen hat.
Ja, leider ist es so. Der Verwalter muss auch dem B. folgen!
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