Einzelnen Beitrag anzeigen

  #9 (permalink)  
Alt 18.09.2008, 17:39
shaberu shaberu ist offline
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 2
Keine Wertung, shaberu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shaberu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shaberu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shaberu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shaberu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shaberu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shaberu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shaberu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shaberu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, shaberu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vollmacht bei Eigentuemerversammlung

Hallo zusammen,

ich habe noch eine Frage zu diesem Thema:

Der fiktive Fall ist folgendermaßen:

- Seniorenehepaar überschreibt Kind in vorweggenommener Erbfolge das Eigentum einer Wohung und behält lebenslanges Wohnrecht

- Kind und Ehepaar möchten, dass das Ehepaar weiterhin die Beschlüsse der Eigentümerversammlung trifft

- Im Eigentümervertrag von vor mehreren Dutzend Jahren :-) ist die Bevollmächtigung einer Vertretung auf Ehegatten, Eigentümer anderer Wohnungen in diesem Haus oder den Verwalter beschränkt worden.

Der Aufwand der Anreise und Teilnahme für das Kind an den Versammlungen ist unnötig und unangenehm - die Versammlung beruft sich aber auf diesen Passus des Vertrages.

Ist das zwingend zu akzeptieren oder kann man dies in Frage stellen? Immerhin würde das Stimmergebnis sich ja nicht ändern, weil ja eh im Sinne des Senioren-Ehepaars gestimmt würde. Es ist halt nur unnötig aufwändiger.

Danke im Voraus und viele Grüße!
Mit Zitat antworten