Einzelnen Beitrag anzeigen

  #3 (permalink)  
Alt 05.07.2005, 21:44
Dirk73 Dirk73 ist offline
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2005
Beiträge: 3
Keine Wertung, Dirk73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dirk73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dirk73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dirk73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dirk73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dirk73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dirk73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dirk73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dirk73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dirk73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Wer kann mir helfen?

Danke@Atlantis

Das mit dem Direktverkauf wäre ne tolle Alternative. Schade, dass es nicht immer so einfach ist.
Aber die Idee mit dem dinglichem Wohnrecht ist schon mal ein Anfang.
Das Problem dabei hast Du schon erkannt: Was, wenn die neue Beziehung scheitert?
Da wird das Grundbuchblatt bald wie ein Notizzettel geführt !

Sicherlich haben schon Hunderte vorher ähnliche Probleme gehabt. Haben sich daraus immer noch keine Lösungsansätze entwickelt? Oder ist es evtl. sogar möglich eine eigene (freie) Formulierung als Grunddienstbarkeit/Belastung eintragen zu lassen?

Für weitere Antworten dankbar.
Mit Zitat antworten