
01.08.2008, 16:31
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| Boardneuling | | Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 6
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| AW: Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Zur Frage von Schielu: was soll das heissen? Das sollte richtigerweise heissen:
Die Vollmachten wurden nicht notariell beurkundet, um daran anschliessend eine entsprechende Änderung der Teilungserklärung vorzunehmen. |