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Alt 01.08.2008, 15:51
schielu schielu ist offline
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AW: Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche

Zitat:
Zitat von Rei Artur
Der Wohnungskauf wurde grundbuchamtlich beurkundet, nicht jedoch die Vollmachten zu a) und b), obwohl Käufer B bereits vor 5 Jahren die Wohnung bezogen hat.
Was soll das heissen? Im Grundbuch wird eingetragen, beurkundet wird beim Notar! Eine Vollmacht wird nicht eingetragen!

Zitat:
Im Verlauf wurde die Vollmacht vom Verkäufer A widerrufen
Dann hätte der Käufer vom Vertrag zurücktreten sollen!

Zitat:
1. besteht die Möglichkeit / Wahrscheinlichkeit, die Entscheidung des Amtsgerichtes in 2. Instanz zu korrigieren?
Berufung, sofern die Frist nicht abgelaufen ist, besteht eigentlich immer. Über eine evtl. Korrektur entscheidet dann die nächste Instanz.

Zitat:
2. falls ja, welche Aussicht hat dann der Käufer B, sein Konzept einer 50:50 Aufteilung der Gartenfläche in Längsrichtung, sowie die Zuweisung eines zweiten Kellerraumes, gegen den Willen von Mehrheitseigentümer A durchzusetzen?
Das weiss nicht mal der "Liebe Gott"! Die Aussichten sollte der Anwalt besser beurteilen können da der die die tatsächlichen Einzelheiten besser kennt.
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