
01.08.2008, 15:51
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
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| AW: Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Zitat: |
Zitat von Rei Artur Der Wohnungskauf wurde grundbuchamtlich beurkundet, nicht jedoch die Vollmachten zu a) und b), obwohl Käufer B bereits vor 5 Jahren die Wohnung bezogen hat. | Was soll das heissen? Im Grundbuch wird eingetragen, beurkundet wird beim Notar! Eine Vollmacht wird nicht eingetragen! Zitat: |
Im Verlauf wurde die Vollmacht vom Verkäufer A widerrufen
| Dann hätte der Käufer vom Vertrag zurücktreten sollen! Zitat: |
1. besteht die Möglichkeit / Wahrscheinlichkeit, die Entscheidung des Amtsgerichtes in 2. Instanz zu korrigieren?
| Berufung, sofern die Frist nicht abgelaufen ist, besteht eigentlich immer. Über eine evtl. Korrektur entscheidet dann die nächste Instanz. Zitat: |
2. falls ja, welche Aussicht hat dann der Käufer B, sein Konzept einer 50:50 Aufteilung der Gartenfläche in Längsrichtung, sowie die Zuweisung eines zweiten Kellerraumes, gegen den Willen von Mehrheitseigentümer A durchzusetzen?
| Das weiss nicht mal der "Liebe Gott"! Die Aussichten sollte der Anwalt besser beurteilen können da der die die tatsächlichen Einzelheiten besser kennt. |