Einzelnen Beitrag anzeigen

  #10 (permalink)  
Alt 18.07.2008, 17:41
MARIU5 MARIU5 ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 11
Keine Wertung, MARIU5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MARIU5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MARIU5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MARIU5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MARIU5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MARIU5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MARIU5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MARIU5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MARIU5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MARIU5 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Maklergebühr - ab wann gerechtfertigt

Wir reden die ganze Zeit aneinander Vorbei Wie gesagt im Prinzip meinst du ja sogar das richtige...dies hab ich ja verstanden. Es war aber falsch ausgedrückt. Allein durch die Besichtigung wird ein Makler es schwer haben den Verkauf nach zu weisen wenn NUR die Besichtigung stattgefunden hat.

In prinzip reicht es ja schon wenn der Makler NUR eine Zeitungsanzeige verfasst und der Rest dann über den Verkäufer läuft.

Klar ist das RECHT

Es geht nur darum es beweisen zu können als Makler und wenn er wirklich nicht kauft ist die Besichtigung oder das anschauen der Eier auf dem Markt kostenlos

In der Praxis ist es aber so das ein Makler "dran bleibt" und wenn er merkt das ein Käufer wirklich Interesse hat dann bleien die auch in Kontakt. Somit wird dann ganz klar das er zum kauf beigetragen hat, da er meistens sogar noch beim Notar oder der Unterzeichnung des Mietvertrags ja mit dabei ist!
Mit Zitat antworten