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Zitat von MARIU5 Am Montag kann ich das im Büro nochmal raussuchen. Du glaubst also wenn man sich eine Wohnung ansieht das man danach auch wenn man sie nicht kaufen möchte zur Kasse gebeten wird und der dann am Ausgan gschon mit der Rechnung wedelt  |
Das ist allerdings Blödsinn! Eine Provision wird nur dann fällig, wenn durch die Maklertätigkeit der Kauf/Mitvertrag zustande kommt. Das ist ja hier eindeutig der Fall:
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Nach erfolgreichem Vertragsabschluss stellt dieser jedoch trotzdem die vollständige Courtage in Rechnung.
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...schreibt zumindest der Fragesteller. Deshalb habe ich in meiner vorvorigen Antwort so reagiert!
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Das ist wieder das gleiche wie wenn die Blinden von den Farben reden |
Oder wenn sehende nicht lesen können oder nicht verstehen wollen
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Konkret meinst du zwar das Richtige...klar wird ein Makler seine Umkosten auf den Verkäufer richten die Frage habe ich zumindest so verstanden ab wann ein Maklervertrag zustande kommt
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Zustande kommt er mit Abschluss (hier durch
konkludentes handeln)!- Kann es sein, dass Du
Vertrag mit
Anspruch verwechselst? Erklärung für "Blinde": "Kaufe ich Ei, werde ich zahlen" (kaufe ich nicht, dann nicht.) = Vertrag.
Hole ich Ei = es entsteht Anspruch.
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bzw. ab wann der Käufer kosten tragen muss.
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Kosten muss er gar keine tragen aber Provision muss er zahlen, wenn der
Kaufvertrag zustande kommt.
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Dieses Urteil auf was du da ansprichst würde ich echt gerne mal sehn! |
Brauchst nur googeln, das AZ habe ich doch angegeben!
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Man bezahlt nur wenn man das Obekt auch kauft, dann wird eine Rechnung folgen da ein
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Richtig und genau das war hier der Fall!
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Makler da erst Tätiggeworden ist.
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Nein, der Kauf ist das Ergebnis der vorherigen Tätigkeit!
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Ich kann als Verkäufer z.B. den Maklervertrag auch so auslegen das er NUR Geld bekommt wenn das Objekt auch wirklich durch ihn verkauft wurde!
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Da gibt es nichts auszulegen,
das ist Gesetz!
Aber wir reden hier von Käuferprovision mit der der Verkäufer nichts zu tun hat!
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Ich kann auch gleichzeitig 100 Makler beschäftigen mit diesem Vertrag und nur dieser der das Objekt auch verkauft bekommt das Geld.
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Das geht nicht! Geld kann der beanspruchen, dessen Tätigkeit (mit) ursächlich für den Vertragsabschluss war! (Was der allerdings beweisen muss.)
Nach allem was Du hier schreibst, lasse ich mal dahingestellt, wer hier blind von Farbe redet.
Vielleicht hilft es Dir, wenn Du die Eingangsfrage nochmal durchliest!