
16.07.2008, 15:57
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
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| AW: Sondernutzungsrecht am Parkplatz Zitat: |
Zitat von RockShox Vielleicht ist das nur im Saarland so...
Die Pflastersteine bilden ein geschlossene Decke, die das Wasser in die öffentliche Kanalisation leiten. Der Schotter lässt das Wasser in das Erdreich sickern.
So muss pro Quadratmeter ein gewisser Satz bezahlt werden. Nennt sich genau "Niederschlagswasser". | Was das ist, weiss ich! Allerdings ist mir nicht bekannt, dass ein befestigter Stellplatz o.ä. gebührenentscheidend wäre! Zitat: |
Das verstehe ich nicht ganz. Wenn doch der Schotter entfernt wird, und alles mit Pflastersteinen ausgelegt wird, ist doch der Oberflächenbelag abgeändert und eine bauliche Maßnahme oder?
| Vielleicht betrachten die das als Instandhaltungs/Instandsetzungsmaßnahme |