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Alt 01.07.2008, 09:39
rockyIII rockyIII ist offline
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AW: Grundlage für die Fälligkeit von Maklergebühren

Danke für die Antworten… wir kenne uns wirklich in dieser Welt nicht aus…


Für alle die sich für diesen Fall weiter interessieren…

Es war so:
Der Verkäufer will sein Haus verkaufen und annonciert in der Zeitung „Verkaufe an privat…“ Daraufhin meldet sich ein Mann, der sagt dass sein Sohn das Haus vielleicht erwerben wolle… Der Verkäufer macht mit dem Mann einen Besichtigungstermin aus wo zu auch ein jüngerer Mann erscheint, der sich als Sohn ausgibt und schnell sagt, dass er sich doch nicht für das Haus interessiert. Worauf der Mann meint… er habe aber auch noch weitere Kontakte… Der nicht erfahrene Verkäufer sagt dem Mann schließlich mündlich zu, dass im Falle einer Käufervermittlung dieser einen Fixbetrag erhalten würde. Ein paar Tage später findet der Kaufinteressierte die Anzeige für das Haus im Internet wo die Immobilie über ein offizielles Maklerbüro angeboten wird mit dem Verweis dass 3,57% Maklergebühren anfallen. Der Kaufinteressierte meldet sich beim Makler… Der Rest ist in meinen ersten Posts bereits beschrieben.

Was ist von diesem Fall zu halten? Wie würden Sie sich als Verkäufer fühlen?
Hat der Makler hier nicht mit nahezu kriminellen Mitteln agiert?

Die Sache hat zwei Seiten, sicher, aber Tatsache ist: hier macht ein Dritter geschickt sein Geschäft mit der Vorspiegelung falscher Tatsachen- ( die man wohl erstmal mühsam beweisen müsste- richtig) …
Wenn man sich dann auch den Geldbetrag ausrechnet, den der Makler sich auf diese Weise einstreichen würde, wird einem ganz schön warum im Kopf… Hier nutzt jemand die Situation eiskalt für sich aus, deshalb hat wohl die Immobilienbrache den Ruf den sie hat…

Kommentare?


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Geändert von rockyIII (01.07.2008 um 10:12 Uhr).
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