
10.06.2008, 11:56
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
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| AW: Maklervertrag kündigen ? Zitat: |
Zitat von fernetpunker das Grundbuch wird also beim Katasteramt geführt, ich dachte, das machen die Amtsgerichte...  | Grundbuchamt geht zwar auch aber einfacher ist es beim Katasteramt. Das Grundbuchamt verlangt zur Einsicht eine Vollmacht bzw. den Nachweis eines berechtigten Interesses. |