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Alt 04.06.2008, 17:14
hydrou hydrou ist offline
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AW: Darf der neue Eigentümer ins Haus?

Ok, die Feinheiten zwischen Besitzer und Eigentümer waren mir nicht geläufig, ebnso die Möglichkeit des Hausfriedensbruches, danke für den Hinweis.

Wie sieht es eigentlich mit Gefahr im Verzug aus? Wenn z.B. der neue Eigentümer, aber noch nicht Besitzer von ausserhalb sieht, wie der alte Besitzer z.B. eine Wand einreisst oder sonstige mutwilligen Zerstörungen betreibt, muss er dann auf den Gerichtsvollzieher warten, bis die Räumung stattgefunden hat oder kann er er schneller die Polizei rufen?
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