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Alt 04.06.2008, 13:06
schielu schielu ist offline
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AW: Höhe Maklerprovision

Zitat:
Zitat von LeiderKeinName
Vielleicht ein paar Worte von einem Makler dazu:
.. der dann aber die Spielregeln kennen sollte!

Zitat:
Es war sicherlich unglücklich von dem Makler, "6% aus 80.000€" zu schreiben. Dies lässt aber bei mir den Verdacht aufkommen, dass ein gewisser Vorsatz vorhanden war. Wenn 80.000 gezahlt werden, ist alles klar.
Richtig! Nämlich der Vorsatz, dass er eine Mindestprovision haben möchte, was legitim ist!

Zitat:
Wird mehr gezahlt, kann er sich auf seine Prozente berufen. Wir weniger gezahlt, beruft er sich auf seinen Bezug zum Angebotspreis.
Kann er nicht, wenn er vorher klar gesagt hat, dass er "nur" X% aus Y haben möchte!

Zitat:
Die ABG des Maklers sind hier dringend zu lesen!
Die sind durch die "Sondervereinbarung" aufgehoben.

Zitat:
Die 4.800 Euro Provision sind bei 50.000 Euro immerhin 9,6%!
Eine Maklercourtage muss aber Orts- und Branchenüblich sein. Ob 9,6% durchgehen, oder schon als Wucher anzusehen sind, bleibt offen.
Dieses muss ist nirgends fixiert! Letztendlich obliegt es den Parteien des Maklervertrags, die konkrete Provisionshöhe zu vereinbaren. Und 9,6 % ist bei Weitem noch kein Wucher!

Zitat:
6% ist ohnehin schon eine ziemlich dreiste Höhe, aber bei Maklern für Privatleute leider verbreitet.
Ein "Makler, der das behauptet, hat nun wirklich keine Ahnung! In Hamburg und Berlin z.B. ist es durchaus üblich! Und nicht nur bei Privatleuten!

Zitat:
Ist der Makler Mitglied in einem Maklerverbund?
Person A wäre zu raten, sich dort kurz über die Situation schlau zu machen und ggf. den Maklervertrag vorzulegen.
Kann er sich sparen. Auch die haben keinen Einfluss auf derart getroffene Vereinbarungen zu haben. Abgesehen davon hat er (teilweise) echte Fachleute hier

Zitat:
Hat der Makler eigentlich die MwSt. ausgewiesen?
Wozu das? Ein ausgewiesener Preis muss immer die Mehrwertsteuer beinhalten. Es sei denn er ist "Gelegenheitsmakler"
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