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Alt 15.06.2005, 21:56
Atlantis Atlantis ist offline
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AW: muss markise bei regen geschlossen werden

Verstehe ich das richtig? Es handelt sich um zwei Eigentumswohnungen, die von den jeweiligen Eigentümern bewohnt werden?

Da sind vor allem folgende Fragen zu klären:

Was gibt die Satzung zum Thema Markisen her? Oder steht da vielleicht etwas über die Gestaltung der Aussenanlagen oder über die Zulässigkeit von Aussenaufbauten drin? Denn grundsätzlich sind nach Aussen sichtbare Veränderungen des Gebäudes von der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft abhängig. Diese kann selbst aussen hängende Blumenkästen untersagen.

Allerdings gilt dies nicht nur für die Markise sondern auch für die Blumen. Rein formalrechtlich sind es gar nicht mehr die Blumen des Nachbarn, sondern sie stehen im Eigentum der Eigentümergemeischaft. Und auch die Beflanzung der Gemeinschaftsanlagen ist über die Eigentümergemeinschaft hinweg nicht zulässig. Zudem dürfte der Nachbar sich eh eine Nutzung von Gemeinschaftseigentum zu eigenen Zwecken (als Ziergarten) anmaßen, der ihm wohl kaum zustehen dürfte! Oder hat ihm die Eigentümergemeinschaft die Nutzung zu eigenen Zwecken unter Ausschluss der anderen Eigentümer als Ziergarten erlaubt?
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