
10.05.2008, 15:56
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: May 2008
Beiträge: 2
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| AW: Darf man bei privater Vermittlung Provision verlangen? Zitat: |
Schlichtweg falsch! Gilt nicht für Gelegenheitsmakler!
| genau ein bisschen schwanger. Bitte AZ, die Stelle bei Haufe bitte angeben und die gesetzliche Definition des Gegelenheitsmaklers mit Paragraphen.
Nur Eigentümer die ihre eigenen Objekte verkaufen, können maximal 3-4 in Jahr ohne Gewerbe verkaufen. Geht das darüber hinaus ist auch ein gerwerbeanmeldung fällig. Außerdem dürfen die keine Provision verlangen.
Hier in dem Fall geht es um Objekte Dritter und ein Provisionsverlagen und somit ist es als Gewerbe anzusehen. Denn Gewerbe ist, wenn eine Einnahmenabsicht besteht. Ich selber habe schon ein paar Freizeit-Möchtegern-Makler über die Wupper springen lassen und beim Gewerbeamt gemeldet. Die waren aber schnell weg.
Geändert von Berliner_Immo (10.05.2008 um 16:53 Uhr).
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