
04.04.2008, 16:04
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| Boardneuling | | Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 6
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| AW: Notkamin-Nutzung in Wohnanlage für Kaminofen erlaubt? OK, danke für die ausführliche Antwort.
So ganz überzeugen kann mich die Argumentation jedoch nicht. Mein Ausgangspunkt der Überlegungen war bislang, daß es sich bei dem (Not)Kamin um Gemeinschaftseigentum handelt, das ein Einzelner "mitbenutzen" möchte. Und diesen Fall regelt § 15 III WoEigG:
"Jeder Wohnungseigentümer kann einen Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen und, soweit sich die Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht."
Nur zum Verständnis: Siehst du 15 III als nicht einschlägig, weil der (Not)Kamin nicht zweckbestimmt wurde oder siehst du 15 III einschlägig, aber sagst, man benötigt einen Beschluss (auf den man dann aber einen Anspruch hätte)? |