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Zitat von zeiss Ich bin überhaupt nich "rechtssicher" im WEG-Recht, |
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kann es aber nicht ganz nachvollziehen, warum man einen Beschluss der WEG zur Nutzung eines gebrauchfertig errichteten Kamins braucht. (Kaminkehrer stimmt dem Anschluss aus seiner Sicht zu.)
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Weil die Sondernutzung des Gemeinschaftseigentums durch den Sondereigentümer nur mit Zustimmung der Gemeinschaft erfolgen darf! §§ 15 und 10 WEG sind da einschlägig! Der Kaminkehrer kann nur die techn. Möglichkeit beurteilen, nicht jedoch die eigentumsrechtlichen. Die Gemeinschaft ist als solche ja auch für die Instandhaltung verantwortlich! Kein Sondereigentümer dürfte z.B. einen Abstellplatz auf dem Gem.-Grundstück herbeiführen, selbst wenn es baurechtlich keine Bedenken gäbe!
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Der Kamin ist betriebsfertig errichtet, nur wurde es bislang von niemanden genutzt.
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Seine Zweckbestimmung ist ja auch eine andere und ein Sondernutzungsrecht nicht vereinbart!
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Welche Gebrauchsbestimmung außer der Nutzung als Kamin soll er denn haben?
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Wie der Name schon sagt, für den Notfall! Dabei ist es völlig egal ob das ein "bautechnischer" Begriff ist...
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Ich finde meinen Vergleich mit dem Fahrradkeller nicht so abwegig. Dort muß doch auch nicht der erste, der sein Fahrrad reinparken möchte, einen WEG-Beschluss einholen.
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Ich schon... Der F-Keller ist normalerweise schon als in der Teilungserklärung "vereinbart" oder ein anderer Gemeinschaftskeller wurde via Beschluss dazu bestimmt.
Ein Hobbykeller, selbst wenn er als solcher nie genutzt wäre, dürfte auch nicht einfach, ohne Beschluss, zum Fahrradkeller "gemacht" werden.
Zum Verständnis ist abstraktes Denken notwendig!
Will ich Eigentum eines anderen (hier Gemeinschaft als Souverän) für meine ureigensten Zwecke nutzen, brauche ich halt seine Zustimmung!!