
12.05.2005, 10:17
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| AW: Eigentumswohnung - vertraglich zugesicherte Leistungen am Gebäude und Grundstück Was ist denn genau darunter zu verstehen jemanden "rechtlich gesehen" unter Verzug zu setzen? Reicht denn eine formelle Anmahnung der zu erledigenden Arbeiten nicht aus? Der Termin ist ja im notariell beurkundeten Kaufvertrag festgelegt und damit ja von Haus aus quasi klar überschritten. |