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4 Heizungsanlagen - Eine Abrechnung

Dies ist eine Diskussion zu 4 Heizungsanlagen - Eine Abrechnung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.08.2010, 15:37
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4 Heizungsanlagen - Eine Abrechnung

Hallo zusammen!

Aus gegebenen Anlass möchte ich mir gerne weitere Meinungen zur nachstehenden Thematik einholen.

Folgender Sachstand:

Ein Objekt (Einzelhandel, Lager & Büro) mit ca. 30.000 m² wird über 4 Heizungsanlagen versorgt und verfügt über 4 getrennte Hauptleitungen (Gas), die jeweils mit einem Hauptzähler ausgelegt sind. Der Hauptverbrauch wird aufgrund vorgenannten Beheizungsart in m³ gemessen. Das Objekt selbst ist bautechnisch als zusammenhängendes Gebäude zu bewerten, in denen sich verschiedene Nutzergruppen befinden.

Nach meinem Dafürhalten wären demnach für jeden Heizkreis eine Abrechnung, also demnach 4 Abrechnungen, nötig. Obwohl sich die Mieteinheiten in einem Gebäude befinden.

Das Abrechnungsunternehmen hat diese 4 Anlagen und den Gesamtverbrauch (m³) aller Anlagen nun im Rahmen einer Abrechnung zusammengefasst, die Nutzergruppen berücksichtigt und den Verbrauch - sprich kWh oder MWh auf die jeweilgen Mieter verteilt.

Nachdem ich mich bei einem weiteren Abrechungsunternehmen erkundigte, habe man meine Ansicht geteilt. Kennt jemand vielleicht eine anderslautende Rechtsprechung, so dass eine Gesamtabrechnung auch bei einem Betrieb von 4 getrennten Anlagen möglich ist, da diese ein in sich geschlossenes Gebäude versorgen?

Vielen Dank!

Peter B.
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Alt 07.08.2010, 13:33
V.I.P.
 
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AW: 4 Heizungsanlagen - Eine Abrechnung

Ich sehe keinen Grund warum hier keine Zusammenfassung möglich sein könnte!
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heizkosten, heizkostenumlage, nutzergruppen

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