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Alt 11.05.2005, 09:38
Huutsch Huutsch ist offline
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AW: Eigentumswohnung - vertraglich zugesicherte Leistungen am Gebäude und Grundstück

Hallo,

wichtig ist, daß der Verkäufer auch (rechtlich) in Verzug gesetzt ist.
Hat er eine letzte Frist nachweislich (z.B. Einschreiben/Rückschein) gesetzt bekommen.
Ist diese Frist dann abgelaufen hat der Käufer die Möglichkeit Nachbesserung und Schadensersatz zu fordern, eine Preisminderung zu fordern, oder den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Auch kann er die Nachbesserung selber in Auftraggeben und diese Kosten beim Verkäufer einfordern, auch ein evt. Schadensersatz steht ihm dann noch zu.

Also, wenn der Verkäufer noch nicht (rechtlich gesehen) in Verzug gesetzt ist, dann jetzt noch nachholen. (Frist nicht vergessen, in dem Fall würde ich eine Frist für den Beginn der Arbeiten von einer Woche und einem Ende der Arbeiten in spätestens 4 Wochen setzen ... kommt natürlich darauf an, ob es in 3 Wochen auch machbar ist)

Und dann, einen Anwalt einschalten (die Kosten dafür kann man durch den Schadensersatz wieder einfordern) und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen, welche der Möglichkeiten man wählt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
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