
12.01.2008, 20:07
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2006 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
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| AW: Mieten und zum festgesetzten Termin kaufen Zitat: |
Zitat von p.kollotzek Ich habe in einem vergleichbaren Fall veranlasst:
Vom Anwalt aufgesetzter Nutzungsvertrag über (kostenfreie) Miete bis zum ...
In dem Vertrag steht dann schon: Am ... soll das Haus zu dem Kaufpreis von ... erworben werden. | Eine solche Verpflichtung ist nicht bindend. Außerdem sollte man sich von einem Notar beraten lassen, da der KV notariell abgeschlossen werden muss. Ein Rechtsanwalt kostet doppelt. Zitat:
Es muss geklärt sein, wenn die "Mieter" plötzlich doch ausziehen wollen und das Haus doch nicht kaufen wollen - ggf. Schadensersatz
Was machst du, wenn der zukünftige Käufer in der Zeit bis zum Kauf stirbt?
Was machst Du, wenn jemand plötzlich mehr für das gleiche Objekt zahlen will?
| Ein Grundstückskauf ist nur dann rechtswirksam abgeschlossen, wenn der Vertrag notariell unterschrieben wurde.
Vereinbaren kann man viel.......der Käufer ist nicht verpflichtet sich daran zu halten. Ggf. müsste Schadenersatz bezahlt werden, das wars dann aber schon. |