
21.11.2007, 15:47
|
| Aktives Mitglied | | Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 120
| |
| AW: Vertretung in der Eigentümerversammlung Habe mich nochmal schlau gemacht. Sputnik hat Recht. Grundsätzlich gesehen, kann ein Eigentümer jeden bevollmächtigen. Allerdings ist in den Teilungserklärungen oftmals (alle, die ich kenne) der Personenkreis, der dafür in Frage kommt eingegrenzt. Also erst mal in der Teilungserklärung nachschauen, was dort über Vollmachten drinsteht. |