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Alt 21.11.2007, 15:47
sharon sharon ist offline
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AW: Vertretung in der Eigentümerversammlung

Habe mich nochmal schlau gemacht. Sputnik hat Recht. Grundsätzlich gesehen, kann ein Eigentümer jeden bevollmächtigen. Allerdings ist in den Teilungserklärungen oftmals (alle, die ich kenne) der Personenkreis, der dafür in Frage kommt eingegrenzt. Also erst mal in der Teilungserklärung nachschauen, was dort über Vollmachten drinsteht.
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