
17.10.2007, 18:09
|
| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 25
| |
| AW: Höchst persönliche Dienstbarkeit Lassen wir mal die Möglichkeit der Einigung und somit Löschung beiseite, da wir diese als nicht realisierbar ansehen würden.
Wie verhält sich diese Eintragung hypotetisch im Falle der ZV der Immobilie. Eine Person, die eine solche ersteigert, erhält quasi ein sauberes Grundbuch ohne jegliche Belastungen.
Der Erlös aus der Dienstbarkeit wird doch einen Wert haben ?? |