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Alt 31.03.2005, 08:27
Huutsch Huutsch ist offline
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AW: Gewohnheitsrecht?

Hallo,

ich würde ein "Gewohnheitsrecht" hier höchstens so sehen, daß B einem Mieter mit Mietvertrag gleichgestellt ist.
Daß er keine Miete zahlt ändert daran, meines Erachtens nichts und der Eigentümer darf auch, da ja kein (kostenfreies) Wohnrecht besteht, irgendwann mal Miete verlangen.
Und er kann natürlich auch, nach den gestzlichen Kündigungsregelungen den Mietvertrag kündigen. (z.B. zum Eigenbedarf)

Alle Angaben aber ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
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