
31.03.2005, 01:57
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| Gewohnheitsrecht? A ist Eigentümer eines Bauernhofes, auf dem Großmutter G. lebenslanges mietfreies Wohnrecht hat. Ebenfalls und seit Jahren lebt der Bruder (B) von A auf dem Hof. B zahlt keine Miete, es gibt keinen Mietvertrag. Er wird sozusagen geduldet. Kann B sich nach dem Tod von G auf ein Gewohnheitsrecht berufen und solange bleiben wie er will? A will eigentlich in die Räume von G ziehen sobald sie verstorben ist.
Inwieweit sollte die Situation vor dem Tod von G geregelt werden?
Was genau ist Gewohnheitsrecht? |