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Alt 03.10.2007, 14:01
sharon sharon ist offline
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AW: Betrug / Unterschlagung in WEG

Falls ein Beirat existiert, diesen auffordern, sich jeden Auftrag, Beleg usw. genauestens anzusehen, bzw. bei Aufträgen auch auf eine Zustimmung des Beirats dringen (vor Vergabe natürlich). Der Beirat hat das Recht, über beabsichtigte Aufträge informiert zu werden, ebenso kann er auch während des Jahres, nicht nur zur Buchprüfung die Belege, Rechnungen etc. prüfen und Informationen von der Verwaltung darüber verlangen. Auch der Schriftverkehr der Verwaltung kann eingesehen werden.
Falls es keinen Beirat gibt, jeder Eigentümer hat das Recht zur Einsicht der Akten der Verwaltung (etwas, das von manchen Verwaltungen gerne bestritten wird, ist aber so).
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